Mitwirkungsorgane

Schul- und Klassenpflegschaft 2010/2011

Bitte beachten Sie: Die Schulpflegschaft für das Schuljahr 2010/2011 wird in den nächsten Wochen neu gewählt.

Für dass Schuljahr 2009/2010 waren folgende Mitglieder für die Klassen-, Schulpflegschaft sowie der Schulkonferenz gewählt:

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. (aus § 72 SchulG NRW)

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. (aus § 73 SchulG NRW)

  Vorsitzende/r Stellvertreter/in
  Kerstin Brabetz-Quante Francis Vogts
1a Cerstin Außem Silke Hübner
1b Elke Mittelviefhaus Jörg Hofmeyer
1c Francis Vogts Regina Schön
2a Jutta Wiegmann Birgit König
2b Silke Erdmann Sabine Stus
2c Hubert Niemann Annemarie Schmidt
3a Christel von der Ley Martina Hensmann
3b Kerstin Brabetz-Quante Andrea Ebbers
3c Tanja Holle Melanie Radschuweit
4a Klaus Wichmann Gudrun Gellenbeck
4b Gabriele Möller Petra Schwarz

Schulkonferenz 2009/2010

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. (aus § 65 SchulG NRW)

Elternvertreter Lehrervertreter
Kerstin Brabetz-Quante Mechthild Wantia
Klaus Wichmann Ute Menninger
Francis Vogts Susanne Dewert
Hubert Niemann Marlies Tenfelde
Melanie Radschuweit Martina Kabisch
Regina Schön Barbara Kintrup
 
Adele Koch(kom. Vorsitzende)

Elternvertreter für Fachkonferenzen 2009/2010

Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten…. Je zwei Vertretungen der Eltern…. können als Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen. (aus § 70 SchulG NRW)

Elternvertreter Lehrervertreter
Melanie Radschuweit
Christel von der Ley
je nach Fach